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St. Georgenhospital in Oschersleben (Bode)

Ein Beitrag von Lutz Miehe.

Wie in verschiedenen anderen Städten wurde auch in Oschersleben im Mittelalter außerhalb der Stadt ein Hospital für Pest- und Leprakranke errichtet. Der Beitrag skizziert dessen Geschichte bis zur Auflösung der Stiftung in der DDR-Zeit.

Der Aufenthalt der Menschen wurde über die Erträge aus dem Grundbesitz des Hospitals – dies waren im Jahre 1589 drei Hufen, also etwa 51 Hektar Acker –, aus ausgeliehenem Kapital sowie aus Spenden finanziert. Zudem unterstützte der Rat der Stadt Oschersleben, der die Verwaltung ausübte, die Stiftung finanziell. Schließlich hatten neue Bewohner bereits am Ende des 16. Jahrhunderts ein Eintrittsgeld zu entrichten. Das Hospital war – obwohl Pest und Cholera noch immer wüteten – zu einem Ort der Versorgung von alten Menschen während ihres letzten Lebensabschnittes geworden.

Bei der Kirchenvisitation von 1564 wurde u.a. festgehalten, dass im Hospital zwölf Personen lebten, die an jedem Sonntag in der Stadt bettelten. Bei der nächsten Visitation 25 Jahre später wurde u.a. bemerkt, dass das bischöfliche Amt eine Kammer mit zwei Betten für eigene Bedürftige in Anspruch nehmen konnte. Im Jahre 1668 übernahm der Rat der Stadt Oschersleben die Versorgung des zweiten in der Stadt vorhandenen Armenhauses, dessen Träger der Kalendsorden war. Das Haus war bei einer Feuersbrunst im März 1659 zerstört worden. Da der Orden zum Wiederaufbau nicht in der Lage war, schloss er mit der Stadt einen Vertrag, wonach diese sich zur Pflege der Armen und zum Wiederaufbau des Gebäudes, der 1669 stattfand, verpflichtete, wogegen die Bruderschaft ihr Vermögen der Stadt übereignete. Im Jahr 1806 legte die Stadt beide Häuser zusammen. Im Haus der Stiftung waren nun 19 Personen des St. Georg-Hospitals und fünf Kalandsarme untergebracht; das Gebäude des Kalands nutzte die Stadt fortan als Mädchenschule.

1865 stellte Bürgermeister Würfel u. a. fest, dass das St. Georgen-Hospital aus „einer große(n) Stube, eine(r) kleinere(n) als Krankenstube und 23 Kammern“ nebst dem dazugehörigen ca. einen Morgen großen Garten bestehe. Aufgenommen wurden alte und schwache Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten hatten und nicht mehr in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Aufzunehmenden mussten einen „unbescholtenen Lebenswandel“ haben. Sie hatten sich in eine Warteliste einzutragen und eine Aufnahmegebühr zu entrichten, die im 19. Jahrhundert für eine Stelle im St. Georgenhospital 31 Tlr. 22 Gr. 5 Pf. betrug. Für eine Stelle des Kalandsordens musste mit 16 Tlr. 10 Gr. etwa die Hälfte bezahlt werden.

Der Vorstand des Hospitals bestand aus fünf Mitgliedern: dem Bürgermeister der Stadt als Vorsitzendem, einem Stadtrat als Stellvertreter sowie drei weiteren Mitgliedern aus der Bürgerschaft, die vom Magistrat erwählt wurden.

Eine besondere Position nahm im 19. Jahrhundert der aus den Reihen der Hospitaliten gewählte Hausmeister ein. Er hatte täglich mindestens einmal eine Betstunde im Gemeinschaftsraum durchzuführen und wurde deshalb auch Vorbeter genannt. Ein Prediger aus der städtischen Nicolaikirche war nun entbehrlich.